

❤- lich Willkommen
HEBAMMENORDINATION
NeuBeginn
Der Weg ins Elternsein – ein Weg voller Vorfreude, Veränderungen und neuer Herausforderungen.
Als Hebamme stehe ich euch mit Fachwissen, Erfahrung und Herz zur Seite, damit ihr euch sicher und gut vorbereitet fühlt. Mein Ziel ist es, euch nicht nur medizinisch und praktisch zu unterstützen, sondern euch auch in eurer eigenen Kraft und Intuition zu stärken. Ich möchte euch ermutigen, auf euer Bauchgefühl zu hören, Vertrauen in euch selbst zu entwickeln und eine tiefe Verbindung zu eurem Baby aufzubauen. Denn dies ist die Grundlage für einen liebevollen, bewussten und entspannten Start ins Familienleben.
Ich freue mich darauf, euch kennenzulernen!
ÜBER MICH
Mein Name ist Vanessa Maria Moreau und ich wurde 1996 in Zell am See geboren.
Mein Weg zur Hebamme hat 2016 an der Fachhochschule Kärnten begonnen und mich 2019 in das Bezirkskrankenhaus Kufstein gebracht. Seitdem arbeite ich dort als Hebamme im Kreißsaal und auf der Wochenbettstation. Im Jahr 2024 hab ich mein Arbeitsfeld erweitert und dies war die Geburtsstunde meiner Hebammenordination "NeuBeginn".
Ein Neubeginn für mich, für Frauen die zu Müttern werden, Männern die zu Vätern werden, für Paare die zur Familie werden und für Kinder die zur Welt kommen.

"Es geht darum die Menschen auf ihren eigenen Weg zu begleiten.
Seinen Weg muss jeder selber gehen, aber man kann sich aussuchen wer einen dabei begleitet."
Ich möchte schwanger werden.
Immer wieder erlebe ich Paare die einen unerfüllten Kinderwunsch oder schon mehrere Kinder früh in der Schwangerschaft verloren haben. Oft sind schon unzählige Untersuchungen und Abklärung erfolgt und der Grund, wieso es nicht zu einer Schwangerschaft kommt, nicht ersichtlich.
Aber was, wenn nicht alles in unserem Leben einen medizinischen Grund hat? Was wenn es noch mehr gibt, als medizinische Faktoren und Wahrscheinlichkeitsdiagnosen.
Durch meine Erfahrungen als Hebamme und meinem Kontakt mit MFL® bin ich mir sicher, dass der Hintergrund eines unerfüllten Kinderwunsches sehr vielschichtig ist. Nicht nur medizinisch, sondern auch auf Seiten der Frau und Seiten des Mannes vielerlei Themen mit in die Beziehung gebracht werden. Durch MFL® besteht ich die Möglichkeit tiefer in die Thematik des unerfüllten Kinderwunsches zu gehen.

Beratung bei Kinderwunsch
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Du und dein Partner/deine Partnerin habt einen Kinderwunsch?
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Ihr probiert es schon seit längerem erfolglos?
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Ihr habt in der Vergangenheit schon mehrere Kinder verloren?
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Ihr seit in einem Programm der Kinderwunschklinik und möchtet parallel eine Unterstützung?
Dann seid ihr bei mir richtig. Ich bin gerne eure Wegbegleiterin auf diesem herausfordernden Weg. Mit Hilfe des Morphischen Feldes kann man Hintergründe erfragen und im weiteren die blockierenden Thematiken in Heilung bringen.
Betreuung bei Fehlgeburten
"Fern bei den Sternen und doch so nah"
Die Betreuung von Frauen nach einer Fehlgeburt ist ein sensibler und wichtiger Teil meiner Arbeit als Hebamme. Diese Zeit ist oft von tiefen emotionalen und körperlichen Herausforderungen geprägt.
Nach einer Fehlgeburt können Trauer, Angst und Verwirrung überwältigend sein. Ich bin da, um zuzuhören und Raum für deine Gefühle zu schaffen. Neben der emotionalen Unterstützung achte ich auch auf deine körperliche Gesundheit.
Mein Ziel ist es, dich bzw. euch in dieser schweren Zeit nicht nur medizinisch, sondern auch emotional zu begleiten. Es ist wichtig, dass du dich gehört und verstanden fühlst und weißt, dass du nicht allein bist. Gemeinsam können wir den Weg zur Heilung und zur Wiederentdeckung der Hoffnung auf eine neue Schwangerschaft gehen.

Ich bin schwanger.
Mit einem positiven Schwangerschaftstest und/oder der Bestätigung durch den Gynäkologen wird sich dein Leben schlagartig verändern. Das ist ein ganz normaler Prozess - nimm dir die Zeit, die du brauchst und atme durch.
Oft beginnt damit nämlich eine Achterbahnfahrt der Gefühle. Lasse all diese Gefühle zu und achte gut auf dich und deinen Körper. Wenn du und dein Partner soweit seid, dann lasst euch von euren Liebsten feiern. Feiere dich, deinen Körper, eure Beziehung und den kommenden Familienzuwachs!
Mein Tipp: Warte nicht 12 Wochen lang mit der Verkündung. Es wird sich so vieles verändern in dieser Zeit und dabei solltest du nicht alleine sein müssen.

HEBAMMENBERATUNG
(18-22. SSW)
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes hast du die Möglichkeit einer umfassenden Hebammenberatung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche – und das kostenlos!
Als Hebamme unterstütze ich dich dabei mit allgemeinen Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neben deinen Fragen werden ebenso wichtige Themen wie Ernährung, Bewegung, Wahl des Geburtsortes und psychosoziale Aspekte besprochen. Mein Ziel ist es dich in deiner Rolle als werdende Mutter zu stärken.
HEBAMMENSPRECHSTUNDE
Im Rahmen einer Sprechstunde unterstütze ich dich in allen Phasen der Schwangerschaft, von körperlichen Veränderungen bis hin zu emotionalen Herausforderungen. Gemeinsam besprechen wir auftretende Herausforderungen und ich stehe dir mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Ebenso gebe dir gerne praktische Tipps & Tricks mit nach Hause, um den Schwangerschaftsverlauf positiv zu gestalten.
Mein Ziel ist es, dass ihr euch sicher und selbstbestimmt fühlt und mit diesem Gefühl in die Geburt und das Wochenbett gehen könnt.


GEBURTSVORBEREITUNG
Als Kreißsaalhebamme weiß ich, wie entscheidend eine gute Vorbereitung auf die Geburt für werdende Eltern ist. Eine umfassende Vorbereitung gibt dir wertvolle Informationen über den Ablauf der Geburt, mögliche Interventionen und die körperlichen Veränderungen, die auf dich zukommen. Dieses Wissen hilft dir, Ängste abzubauen und das Vertrauen in den eigenen Körper zu stärken.
Durch Atemtechniken, Entspannungsübungen und Informationen über verschiedenste Geburtsabläufe kann das Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung gefördert werden.
Wichtig ist, in meine Augen, die gemeinsame Vorbereitung als Paar. Dies stärkt die Beziehung und schafft eine tiefere Verbundenheit und Sicherheit. PartnerInnen lernen, wie sie während der Geburt unterstützend an deiner Seite stehen können.
Du erlernst hilfreiche Techniken für den Geburtsprozess sowie Strategien zur Schmerzbewältigung. Auch Themen wie Stillen und die ersten Wochen mit dem Neugeborenen werden behandelt, sodass du bestens vorbereitet bist.
Ich biete Geburtsvorbereitungskurse im persönlichen Setting an. Dies ermöglicht mir ganz individuell auf deine bzw. eure Bedürfnisse einzugehen.
Mein Kind ist geboren.
❤- lichen Glückwunsch - dein Baby ist da!
Eine Zeit voller Liebe, neuer Herausforderungen und unzähliger erster Male beginnt. Vielleicht fühlst du dich überwältigt, erschöpft oder fragst dich, ob du alles „richtig“ machst. Lass mich dir sagen: Du machst es genau richtig.
Diese ersten Wochen sind eine Zeit der Anpassung – für dein Baby, aber auch für dich. Dein Körper heilt, deine Gefühle fahren Achterbahn, und dein kleiner Schatz lernt langsam die Welt kennen. Vertraue auf dich, auf eure Verbindung und darauf, dass du die beste Mama für dein Kind bist.
Ich begleite dich in dieser besonderen Zeit mit einfühlsamer Unterstützung, wertvollen Tipps und dem Vertrauen, das du brauchst, um deinen eigenen Weg als Mama zu gehen.

WOCHENBETTBETREUUNG
Nach der Geburt durchläuft dein Körper wichtige Rückbildungsprozesse. Es ist normal, dass du dich dabei manchmal erschöpft oder emotional überwältigt fühlst. Gönn dir daher viel Ruhe und lass dir Zeit, um in deiner neuen Rolle anzukommen.
Meine Aufgabe ist es unter anderem die Anpassung und Entwicklung deines Babys zu beobachten, wie z.B. Gewicht, Temperatur, Verdauung und die Heilung des Nabels. Gleichzeitig unterstütze ich dich bei allen Fragen – sei es zum Stillen, zur Babypflege oder zu deiner eigenen Erholung.
Denke daran: Jede Mutter erlebt das Wochenbett anders. Es gibt kein "richtig" oder "falsch". Vertraue auf dein Gefühl, und zögere nicht, dich bei Unsicherheiten an mich zu wenden. Gemeinsam gestalten wir diese wertvolle Zeit nach euren Bedürfnissen.
Vom 1. bis zum 5. Wochenbetttag (bzw. 6.Tag bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt) steht dir, laut Krankenkasse, täglich ein Hausbesuch zu. Ab dem 6. Tag bis zur 8. Woche (bzw. 12. Woche) nach der Geburt stehen dir 6 bzw. 7 Besuche zu. Bei Bedarf ist natürlich jederzeit ein Besuch möglich.
Dadurch stehe ich als Hebamme in dieser spannenden Zeit an deiner Seite und helfe dir dabei, dass du diese bestmöglich genießen kannst.
GEBURTSNACHBESPRECHUNG
Jede Geburt ist ein außergewöhnliches Ereignis. Besonders bei der ersten Geburt ist man danach meist völlig überwältigt von den Erlebnissen. In manchen Fällen läuft die Geburt anders ab, als man es sich zuvor vorgestellt oder gewünscht hätte oder man kann sich nur noch "verschwommen" darin erinnern.
Um wieder ein Gleichgewicht herstellen zu können, ist es hilfreich, wenn man seine Geburt nachbespricht. Dies kann mit der Geburtshebamme gemacht werden oder auf Wusch auch gerne mit mir, als außenstehende Fachperson.
Viele Frauen empfinden dies als sehr wertvoll und heilend.
Mein Tipp: Mach dies, wenn dich deine Geburtssituation im Wochenbett "belastet" oder wenn du dein nächstes Kind erwartest und nicht im Frieden mit der letzten Geburt bist.

ZUSATZLEISTUNGEN

Akupunktur
Akupunktur ist eine bewährte, sanfte Methode, um dich in dieser besonderen Phase zu unterstützen, dein Wohlbefinden zu steigern und mögliche Beschwerden zu lindern. Durch das Setzen feiner Nadeln an bestimmten Punkten werden deine Selbstheilungskräfte aktiviert, dein Energiefluss (Qi) harmonisiert und dein Körper in seiner natürlichen Anpassung unterstützt.
Möglichkeiten in der Schwangerschaft:
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Übelkeit und Erbrechen
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Rückenschmerzen und Verspannungen
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Wassereinlagerungen
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Schlafstörungen
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Sodbrennen
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Emotionale Unruhe und Stress
Unterstützend für die Geburtsvorbereitung (ab der 36. Schwangerschaftswoche):
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Reifung des Gebärmutterhalses
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bessere Durchblutung der Gebärmutter
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Stärkung der Muskulatur
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Entspannung und mentale Vorbereitung auf die Geburt
Studien zeigen, dass geburtsvorbereitende Akupunktur die Eröffnungsphase verkürzen und das Geburtserlebnis positiv beeinflussen kann.
Im Wochenbett kann die Rückbildung und Heilung deines Körpers unterstützt werden und dich wieder in dein Gleichgewicht bringen, z.B. bei:
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Erschöpfung und Energiemangel
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Stillproblemen (wie Milchstau oder zu wenig Milchbildung)
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Rückbildungsstörungen der Gebärmutter
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Stimmungs- und Schlafschwankungen
Akupunktur ist eine wunderbare Möglichkeit, dich in dieser einzigartigen Lebensphase auf sanfte Weise zu begleiten und unterstützen.

MFL® (Morphisches Feld Lesen)
Neben meiner Tätigkeit als Hebamme biete ich dir als MFL-Coach (in Ausbildung) eine besondere Form der Unterstützung an. Das Morphische Feld ermöglicht es, intuitiv auf Informationen aus dem energetischen Feld zuzugreifen, um persönliche Fragen zu klären und innere Blockaden zu lösen.
Was ist MFL?
Das morphische Feld, oft als kollektives Bewusstseinsfeld bezeichnet, enthält Wissen und Erfahrungen aller Lebewesen. Durch das Lesen in diesem Feld können tiefere Einsichten gewonnen werden und Antworten auf individuelle Anliegen gefunden werden. Während der Schwangerschaft und in der Zeit danach tauchen oft viele Fragen und Unsicherheiten auf.
MFL-Coaching kann dir helfen:
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Klarheit bei emotionalen Herausforderungen zu finden
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Vertrauen in deine Intuition und Entscheidungen zu stärken
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Ängste und Blockaden zu erkennen und zu lösen
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Eine tiefere Verbindung zu dir selbst und deinem Kind aufzubauen
Mögliche Fragen sind z.B.
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Was kann ich tun, um wieder mehr in die Ruhe zu kommen und wieder ganz bei mir anzukommen?
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Wie komme ich gut durch die Schwangerschaft und die Geburt und was unterstützt mich dabei?
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Wie kann ich meine Partnerschaft stärken und mich auf die Zeit als Eltern vorbereiten?
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Wie kann ich mich bestmöglich auf die Geburt vorbereiten und was und wer unterstütz mich dabei?
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Was unterstützt mein Kind, wenn es unruhig ist? Wieso schreit es? Was kann ich tun?
MFL-Coaching kann die klassische Hebammenbetreuung unterstützen und bietet eine ganzheitliche Unterstützung auf deinem Weg zur Mutterschaft. Es fördert das innere Wachstum und hilft, mit den Veränderungen dieser besonderen Lebensphase besser umzugehen.
Bei Interesse oder Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Zum "Kennenlernen" dieser Methode gibt es einen einmaligen 15-Minuten-Termin, damit du für dich herausfinden kannst, ob diese Methode etwas für dich ist.
HONORARÜBERSICHT
"Energieausgleich"
Hebammenberatung Mutter-Kind-Pass*
Hebammensprechstunde in der SS**
Wochenbettbesuch
Betreuung bei Fehlgeburten***
Zusatzleistungen
Akupunktur
Beratung bei Kinderwunsch
Geburtsvorbereitung
Geburtsnachbesprechung
MFL® Lesung - 15 Minuten
MFL® Coaching
67 € gesamt
88 € pro Stunde
88 € pro Stunde
88 € pro Stunde
x
x
44 € pro Sitzung
88 € pro Stunde
222 € gesamt
88 € pro Stunde
15 € einmalig
auf Anfrage
Die Rückerstattung der Wochenbettbesuche, durch die Krankenkasse, beträgt 80% vom gültigen Kassentarif (siehe: hebammen.at/eltern/kosten).
* wird zur Gänze von der Krankenkasse übernommen
** einmalige Rückerstattung ab der 32. SSW, 80% vom gültigen Kassentarif
*** ab der 18.SSW, 80% vom gültigen Kassentarif
Weitere Kostenrückerstattungen durch eine private Krankenversicherung müssen selbstständig abgeklärt werden.
Für Zusatzleistungen gibt es keine Rückerstattung.
Stand: Jänner 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Take a Closer Look

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB`s
1. Allgemeines
1.1. Vanessa Maria Moreau ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in 5760 Saalfelden, Wiesing 58/1 und ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Vanessa Maria Moreau (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem Erstgespräch bzw. telefonischer Kontaktaufnahme und Unterzeichnung des Behandlungsvertrags zu Stande.
2.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der genaue Leistungsinhalt ist Gegenstand des Behandlungsvertrags, welcher zwischen der Wahlhebamme und der Klientin abgeschlossen wird.
3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt. Termine an anderen Orten wie z.B. der Hebammenordination, werden entsprechend mit Ortsangabe vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
4.2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
4.3. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.
4.5. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Sollte die Klientin die Wahlhebamme im Rahmen ihrer Erreichbarkeiten nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet, Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
4.7. Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet, die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
4.8. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten.
4.9. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine
5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
5.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe von € 50 pro ausgefallener Beratungs- bzw. Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
5.4 Telefonische Beratung: In Ausnahmefällen und nur bei laufenden Betreuungen kann eine telefonische Beratung zu medizinischen oder pflegerischen Themen angeboten werden. Es obliegt der Wahlhebamme, zu entscheiden, ob eine telefonische Beratung ausreicht, oder ein Hausbesuch vereinbart werden muss.
6. Vertretungsbefugnis
6.1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
7. Dienstverhinderung
Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekanntwerden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
8.1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
8.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3.
8.3. Die Kosten für Zusatzleistungen der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung des Behandlungsvertrags zur Kenntnis gebracht und sind unter der Website www.hebamme-neubeginn.at einsehbar. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
10. Zahlungsverzug
10.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
10.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €5 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung
11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
11.2. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
11.3. Die Wahlhebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
12. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Zell am See vereinbart.
14. Schlussbestimmung
14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
14.3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
14.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).